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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Ich rechne jeden Augenblick damit, das Kommandoeinheiten mein Anwesen stürmen. Hab mich schon mal mental auf ein Kreuzverhör vorbereitet.

    Ich verstehe ehrlich gesagt auch die Händler nicht, so wie er die auf seiner Homepage darstellt...

    Warum sollte man ein direkt beim Verlag gekauftes fehlerhaft gebundenes Buch, das man ja gar nicht bekommen sollte...

    Zitat Zitat von Verlag
    Denn wir bieten allen privaten Direkt-Bestellern einen ganz besonderen First-Class-Service*, den es nirgendwo ein zweites Mal gibt und der vor allem darin besteht, echte Sammler rundum glücklich zu machen:

    *Sie erhalten eine umittelbare und sofortige Lieferung direkt bei Erscheinen!Und eine Auslieferung von ausschließlich qualitäts-überprüften Zustand Eins Exemplaren, die Seite für Seite von uns gewissenhaft kontrolliert werden! Keiner unserer Direkt-Besteller erhält künftig ein Buch mit den geringsten und kleinsten Mängeln! Wir garantieren eine absolute Qualitätskontrolle unter Sammler-Gesichtspunkten!!! Fehlerhafte Exemplare werden dabei zu 100% aussortiert und gelangen nicht an unsere ureigenen Kunden ! Versprochen!!!"
    ...mit einer ausführlichen Schadensmeldung an DHL schicken?


    Zitat Zitat von Verlag
    Lieber Herr *******,
    freut uns sehr, dass Sie mit unserem VIP-Service zufrieden sind! Deshalb ist es ja auch für die Endabnehmer viel vorteilhafter, wenn sie die Bücher direkt bei uns - beim Verlag bestellen!Stellen Sie sich mal vor, Sie hätten das Buch von einem Händler bezogen!Sie hätten zuerst einmal eine ausführliche Schadensmeldung zusammen mit dem Buch an DHL schicken müssen – natürlich auf Ihre Kosten - und alles hätte sich natürlich sehr lange hingezogen."
    Ganz davon zu schweigen das ein Käufer bei mangelhafter Ware (Was ein Buch mit Fehlbindung nun mal ist) nicht die Rücksendekosten tragen muss.

    Zitat Zitat von BGB
    "§ 439 Abs. 2 BGB bestimmt, dass der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen hat. Das betrifft nach der gesetzlichen Regelung insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Der Unternehmer muss daher alle im Zusammenhang mit der Nacherfüllung anfallenden Versand- oder Transportkosten übernehmen...."
    Geändert von affentanz (20.07.2016 um 06:08 Uhr) Grund: Mer losse d'r Dom en Kölle

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