Aber Wäscher, oder besser gesagt seinem Anwalt, blieb ja auch die Spucke weg, als die ComicSelection-Anwälte seine Urheberrechte in Frage stellten. Was sollte die Gegenseite denn daraufhin erwidern? Es gab ja niemals Verträge zwischen Wäscher und Lehning - bis auf einen - den für Sigurd. Der war aber nur eine Abschrift und ohne jede Unterschrift, nicht mal beglaubigt war der, und auf Blanco-Schreibmaschinenpapier getippt. Also weder auf Wäschers noch auf Lehnings Briefpapier verfertigt. Das Original konnte Wäscher wohl nicht mehr finden.
Menzer beweist immer wieder aufs Neue, daß er von Tuten und Blasen keine Ahnung hat. Ein Urheberrecht entsteht automatisch durch die Schaffung eines Werkes, ein Vertrag (mit wem auch immer) ist dazu nicht nötig. Ein Vertrag zwischen Wäscher und Lehning könnte nur belegen, daß Lehning berechtigt war, die Comics abzudrucken (und daß Lehning glaubte, sie seien von Wäscher, was aber auch nichts beweist). Und eine mißbräuchliche Nutzung wäre nach 50 Jahren eh verjährt (ganz abgesehen davon, daß Lehning 1968 in Konkurs ging).