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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Bestellungen der Menzyklopäie erfolgen ja per Vorkasse, die Bände sind also wohl nicht geliefert worden, da keine Zahlung erfolgte. Diese dann einzuklagen erscheint mir nicht sonderlich erfolgversprechend, aber man lernt ja nie aus.

  2. #2
    Wenn es denn so ablief oder noch immer abläuft, dürfte der Abonnent aber die schlechteren Karten haben.
    Kenne mich da weniger aus, da bisher in solchen Dingen außen vor geblieben, aber dieses Abo wird einem
    normalen Kaufvertrag entsprechen, der innerhalb der bekannten 14 Tage widerrufen werden kann, ansonsten
    wird der Verkäufer seine Rechte daran durchaus einklagen können. Ob dies hier sinnvoll ist, bei dann negativer
    Werbung ist die andere Seite, klar.

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