Zitat Zitat von affentanz Beitrag anzeigen
Keine verbindliche Rechtsauskunft, die gibts nur gegen Geld, aber:

Den Leuten die Abos abgeschlossen haben kann man nur raten in ihren Unterlagen nach den Kündigungsbedingungen für ihre Abos zu suchen. Sollten die ihnen nicht schriftlich oder zumindest elektronisch zugegangen sein, gibt es diese faktisch nicht. Das würde einer erfolgreichen Klage des Verlags im Weg stehen. Auf der Homepage selbst steht weder auf den Aboseiten noch in den AGB etwas über Kündigungsbedingungen. Ganz davon zu schweigen das der Verlag das Abo bereits nach Erscheinen von Band 1 anmahnen müsste, und nicht erst bei Erscheinen von Band 3. Man könnte glauben der Verlag möchte auf diese Weise noch ein paar Pakete an den Mann bringen, kann aber nicht sein, denn schließlich:



Außerdem sollte ein Verlag der z.B. Bilder von Betty Page kopiert & abbildet, ohne jegliche Rechte dafür zu haben, eher selbst aufpassen.
Mit den (c)-Angaben hat es dieses Unternehmen sowieso nie besonders gehalten