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Administrator
"Ohne Bezahlung" nicht gleich "ohne Gegenleistung"
Der Interessenverband setzt sich seit seiner Gründung für die angemessene Entlohnung von kreativer Arbeit ein. Deshalb ist es uns auch ein wenig unangenehm, den Mitwirkenden am Projekt "Manga- und Comiczeichner im Dialog" keine Bezahlung anbieten zu können.
Allerdings: Ganz ohne Gegenleistung ist die Teilnahme nicht, ganz abgesehen von der (wie wir hoffen) nicht hoch genug einzuschätzenden Erfahrung des Austauschs mit Vertretern der "anderen Art". Alle Mitwirkenden bekommen mindestens zehn Belegexemplare. Erstmal nur zehn, weil vielleicht der eine oder andere gar nicht weiß, wem er es schenken sollte (und für die Rumpelkammer ist das Heft ja nicht gedacht). Wer aber, zum Beispiel auf Messen und Börsen, die Gelegenheit hat, das Heft zu verteilen, kann weitere Hefte anfordern.
Die Hefte dürfen zwar nicht verkauft werden, aber wer in das Heft eine kleine oder auch aufwendige Zeichnung anfertigt (dafür ist eine leere Seite eingeplant), kann dafür Geld oder eine "geldwerte Gegenleistung" verlangen, solange er die unsignierten Hefte kostenlos abgibt.
Außerdem kann der Beitrag im Heft bei den Verwertungsgesellschaften VG BILDKUNST und VG WORT gemeldet werden, so daß tatsächlich ein wenig Geld dabei herausspringt.
Unklar ist noch, ob wir das Heft beim VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher)anmelden sollen. Dann ist die Meldung bei den VGs einfacher (ansonsten muß ein Exemplar eingereicht werden, was bei unserem Heft natürlich einfacher ist als bei einer teuren Anthologie), aber das Heft ist preisgebunden, darf also nicht verkauft werden (und ob der Weg der bezahlten Zeichnung rechtlich ganz wasserdicht ist, wissen wir nicht).
Wie wir uns entscheiden sollen, kann in diesem Thread diskutiert werden.
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