"..das Ergebnis der Forschung durch die eigene Definition vorher festzulegen".
Man kann Definitionen sprach- und begriffsgeschichtlich erforschen. Dann untersucht man, wie konkret gesprochen wurde und wird, das ist legitim. Dabei geht es dann aber nur noch am Rande um die Gegenstände selbst, eher um die Institutionen und Akteure, durch welche sie betrachtet werden. Ansonsten kann man *anhand* einer (zwangsläufig arbiträren) Definition etwas anderes erforschen (beispielsweise Gemeinsamkeiten, Entwicklungen, Unterschiede, Einflüsse... was einen eben interessiert). An beidem kann ein Geldgeber ebenso Interesse haben wie ein Privatgelehrter, der das in seinem "stillen Kämmerchen" verfolgt. Beides wird nichts daran ändern, dass Begriffe nur selektive Werkzeuge sind, die in konkreten Praxen zum Einsatz kommen, nicht mehr und nicht weniger.