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Ein grundsätzliches Widerrufsrecht von Kaufverträgen existiert nicht. Man müsste erst mal ein paar Voraussetzungen des sogenannten Abos kennen. Wurde es schriftlich oder im Internet abgeschlossen? Sind die Kündigungsbedingungen schriftlich zugegangen? Gibt es es solche überhaupt? War der Gesamtpreis für die Reihe vorher ersichtlich? Sind die AGBs des Abobieters korrekt? Bekommt man überhaupt das was einem versprochen wurde?
Nachdem man von Seiten des Verlags des öfteren eine sehr originelle Auffassung von Recht und Gesetz vertritt, glaube ich nicht an eine erfolgreiche Klage von Seiten des Verlags.
Zitat von Verlag
enzyxklopädiebegeisterten
Währenddessen hat man beim Aboverlag mit den perfekten Texten Zeit für neue Wortschöpfungen.
Geändert von affentanz (25.07.2016 um 15:11 Uhr)
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